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GEWÄHRLEISTUNGSERKLÄRUNG

Übliche Gewährleistung (Mängelhaftung)

WICHTIGER HINWEIS: DIESE GEWÄHRLEISTUNG GILT FÜR ALLE VON UNS AM ODER NACH DEM 1. JANUAR 2016 VERKAUFTEN WAREN UND ERSETZT ALLE FRÜHEREN SCHRIFTLICHEN ODER MÜNDLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIESE WAREN.

Diese Gewährleistung (Mängelhaftung) („die Gewährleistung“) wird von Disc Brakes Australia Pty Ltd ACN 000 346 814 („wir, uns, unser oder DBA“) gewährt.

1. Geltungsbereich und weitere Informationen

1.1 Diese Gewährleistung gilt für alle weltweit gekauften Produkte.
Für Produkte, die außerhalb Australiens verkauft werden, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen DBA-Händler.
Angaben zu Ihrem örtlichen Händler finden Sie unter: Vertriebszentren

2. Gewährleistung

Wir gewährleisten dem Erstkäufer („Sie“), dass unsere Waren für 12 Monate oder 20.000 km (12.000 Meilen) ab dem Kaufdatum, je nachdem, was früher eintritt („die Gewährleistungzeit“), frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, vorausgesetzt, dass wir, vorbehaltlich unserer Verpflichtungen gemäß Klausel 2.3, die Waren nach unserem Ermessen entweder reparieren oder ersetzen, wenn:

(a) wir überzeugt sind, dass die Waren defekt sind;

(b) Sie den Nachweis des ursprünglichen Kaufs erbringen; und

(c) die Frachtkosten in beide Richtungen von Ihnen bezahlt werden; wir übernehmen keine Haftung für Verlust oder Beschädigung während des Transports.

2.2 Jede Reparatur oder jeder Ersatz während der Gewährleistungzeit verlängert NICHT die in dieser Klausel genannte Gewährleistung ab dem ursprünglichen Kaufdatum.

2.3 Unsere Waren werden mit Verbrauchergarantien geliefert, die nach dem australischen Verbrauchergesetz (Competition and Consumer Act 2010) nicht ausgeschlossen werden können. Nach dem australischen Verbrauchergesetz haben Sie Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung bei einem schwerwiegenden Fehler und auf Entschädigung für jeden anderen vernünftigerweise vorhersehbaren Verlust oder Schaden. Sie sind berechtigt, die Waren reparieren oder ersetzen zu lassen, wenn die Waren nicht von akzeptabler Qualität sind und der Fehler nicht zu einem größeren Fehler führt.

2.4 Ungeachtet der vorstehenden Klauseln ist unsere Haftung in Bezug auf die Verletzung einer Verbrauchergarantie, einer Bedingung, einer Gewährleistung oder einer anderen Verpflichtung, die im Rahmen dieser Gewährleistung eingegangen wurde, in dem gesetzlich zulässigen Umfang nach unserem Ermessen wie folgt beschränkt:
(a) im Falle von Waren, die wir liefern;
(i) den Ersatz der Ware oder die Lieferung einer gleichwertigen Ware;
(ii) die Reparatur der Waren;
(iii) die Zahlung der Kosten für die Reparatur der Waren oder für die Beschaffung gleichwertiger Waren;
(iv) die Übernahme der Kosten für die Instandsetzung der Waren.
(b) im Falle von Dienstleistungen, die wir erbringen;
(i) die erneute Erbringung der Dienstleistungen;
(ii) die Kosten für die erneute Erbringung der Dienstleistungen.

2.5 Soweit gesetzlich zulässig, sind alle anderen Garantien, ob stillschweigend oder anderweitig, die nicht in dieser Gewährleistung dargelegt sind, ausgeschlossen, und wir sind weder vertraglich noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich, ohne Einschränkung, Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten) oder anderweitig haftbar, um Sie zu entschädigen für:
(i) alle zusätzlichen Kosten oder Ausgaben;
(ii) jeglichen Verlust von Gewinn, Einnahmen, Geschäften, Verträgen oder erwarteten Einsparungen;
(iii) jeglichen Verlust oder Aufwand, der sich aus einem Anspruch eines Dritten ergibt; oderor
(iv) besondere, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, die durch unser Versagen bei der Einhaltung unserer Verpflichtungen verursacht werden.

2.6 Wir gewährleisten, dass wir alle Leistungen aus der Gewährleistung mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erbringen, und verpflichten uns, jede Beschwerde bezüglich unserer Leistungen in gutem Glauben zu untersuchen. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung in Bezug auf solche Dienstleistungen auf die in Klausel 2.4(b) aufgeführten Punkte beschränkt, vorausgesetzt, wir sind davon überzeugt, dass die Beschwerde gerechtfertigt ist.

2.7 Um einen Anspruch aus dieser Gewährleistung geltend zu machen, müssen Sie sich vor Ablauf der Gewährleistungzeit an den Wiederverkäufer, den Händler oder die Werkstatt wenden, bei dem/der Sie das Produkt erworben haben, und dessen/deren Anweisungen zur Geltendmachung des Gewährleistunganspruchs befolgen. Sollte der Wiederverkäufer oder die Werkstatt nicht mehr im Geschäft sein, rufen Sie bitte DBA unter der Nummer 1 800 730 039 an.

2.8 Diese Gewährleistung gilt zusätzlich zu den Rechten, die Ihnen gemäß dem australischen Wettbewerbs- und Verbrauchergesetz von 2010 oder anderen zwingenden Schutzgesetzen zustehen, und lässt diese weder einschränken noch ausschließen.

2.9 Diese eingeschränkte Gewährleistung ist die einzige ausdrückliche Gewährleistung für dieses Produkt und wird anstelle aller anderen Zusicherungen, ob mündlich oder schriftlich, gewährt. Alle stillschweigenden Zusicherungen, u.a. die Zusicherung allgemeiner Gebrauchstauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck, sind auf die Dauer dieser Gewährleistung beschränkt. Der Hersteller haftet nicht für zufällige Schäden oder Folgeschäden, und in keinem Fall haftet der Hersteller für Schäden, die über den Kaufpreis des Produkts hinausgehen.

2.10 Bei Produkten, die in den USA verkauft werden, ist in einigen Bundesstaaten der Ausschluss oder die Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden nicht zulässig, so dass eine oder mehrere der oben genannten Beschränkungen oder Ausschlüsse möglicherweise nicht auf Sie zutreffen. Diese Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte Rechte, und Sie haben möglicherweise weitere Rechte, die von Staat zu Staat variieren.

2.11 Für Produkte, die in anderen Ländern als Australien oder Amerika verkauft werden, können die örtlichen Verbraucherschutzgesetze Vorrang haben und einige der in dieser Gewährleistung angegebenen Einschränkungen oder Ausschlüsse nicht zulassen. Wenden Sie sich an Ihren örtlichen DBA-Vertriebspartner, um die für Ihren Standort geltenden Verfahren zur Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche zu erfahren.

3. Was diese Gewährleistung nicht abdeckt

3.1 Diese Gewährleistung gilt nicht in Bezug auf:
(a) Waren, die in irgendeiner Weise modifiziert oder verändert wurden;
(b) Mängel und Schäden, die durch die Verwendung von nicht standardisierten Werkzeugen verursacht wurden;
(c) Reparaturen, die nicht von einem autorisierten Mechaniker oder Bremsenspezialisten durchgeführt wurden;
(d) Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, Unfälle, chemische Korrosion, Missbrauch, Stöße oder Vernachlässigung zurückzuführen sind;
(e) Beanstandungen in Bezug auf Komfort, Lärm, Vibrationen oder „raues“ Fahrverhalten;
(f) Waren, die unsachgemäß installiert oder entgegen der entsprechenden Gebrauchsanweisung verwendet wurden;
(g) Waren, bei denen die Seriennummer und/oder die Teilenummer auf dem Produkt entfernt wurde;
(h) wenn alle zugehörigen Komponenten nicht den empfohlenen Spezifikationen entsprechen; oder
(i) wenn das Produkt Bedingungen ausgesetzt wurde, für die es nicht vorgesehen war, wie z.B. die Verwendung in irgendeiner Form von Motorsport, unrechtmäßiger Gebrauch oder die Verwendung in einem Modell, für das es nicht vorgesehen war.

DBA kann nicht für den Einbau durch einen zugelassenen Kfz-Mechaniker oder einen zugelassenen Bremsenspezialisten, für Verschleiß und mangelnde Wartung verantwortlich gemacht werden, einschließlich Situationen, in denen das DBA-Produkt über die Konstruktionsgrenzen hinaus verwendet wird.

ES GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN, DIE ÜBER DIE HIER GENANNTEN HINAUSGEHEN, EINSCHLIESSLICH DER ZUSICHERUNG ALLGEMEINER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. ALLE STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ALLGEMEINER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND AUF DIE DAUER DIESER GEWÄHRLEISTUNG BESCHRÄNKT.

Bei Fragen zu dieser Gewährleistungerklärung wenden Sie sich bitte an sales@dbabrakes.eu

Motorsport-Gewährleistungerklärung

Die Gewährleistung von DBA gilt NICHT für die Verwendung des Produkts für jegliche Form von Motorsport oder Geschwindigkeitstests.
Obwohl DBA einige ihrer Produkte für den Einsatz im Motorsport bewirbt, kann DBA keine Gewährleistung für das Produkt übernehmen, wenn es in irgendeiner Form des Motorsports eingesetzt wird. Fahrzeugmodifikationen durch den Verbraucher liegen außerhalb unserer Kontrolle und können die Bremsanforderungen für das Fahrzeug beeinträchtigen; es liegt in der Verantwortung des Besitzers, die Sicherheit des Fahrzeugs bei diesen Anwendungen zu gewährleisten.

Dies schmälert in keiner Weise die Qualität des von DBA hergestellten Produkts; es besagt lediglich, dass DBA keine Kontrolle darüber hat, wie oder von wem das Produkt verwendet wird, wenn es im Motorsport eingesetzt wird.

Gewährleistungsformular